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Knappes Votum zum Reformstaatsvertrag in Sachsen erwartet

Der Sächsische Landtag will am Mittwoch über den Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abstimmen. (Archivbild) / Foto: Robert Michael/dpa
Der Sächsische Landtag will am Mittwoch über den Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abstimmen. (Archivbild) / Foto: Robert Michael/dpa

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland soll reformiert werden. Über den entsprechenden Staatsvertrag müssen alle Länderparlamente abstimmen. Nun in Sachsen am Zug.

Bei der Abstimmung zum Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird im Sächsischen Landtag ein knapper Ausgang erwartet. Die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen wollen geschlossen dafür stimmen, AfD und das Bündnis Sahra Wagenknecht geschlossen dagegen. Die Linken kündigten eine Enthaltung an. Der fraktionslose Abgeordnete Matthias Berger, der für Freien Wähler im Landtag sitzt, ist sich nach eigenen Aussagen noch unsicher. Die CDU-SPD-Minderheitsregierung ist auf Stimmen aus der Opposition angewiesen.

Die Befürworter kommen nach Lage der Dinge auf 58 Ja-Stimmen, die Gegner auf 54 oder 55, da möglicherweise ein AfD-Abgeordneter fehlt. Für eine Zustimmung reichen mehr Ja- als Nein-Stimmen.

«Ein Scheitern des Staatsvertrags wird nicht auf das Konto der Grünen gehen», sagte Fraktionschefin Franziska Schubert. «Wir hoffen, dass alle Fraktionen, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk wohlgesonnen sind, zustimmen», erklärte SPD-Fraktionsvorsitzender Henning Homann. Die Linken kritisierten unter anderem die Streichung von Spartenprogrammen. AfD und BSW halten die geplanten Reformen für unzureichend. CDU-Politiker Sören Voigt äußerte sich zuversichtlich, dass Sachsens Parlament dem Vertrag zustimmt.

Staatskanzlei wirbt um Zustimmung

«Die Staatskanzlei und die Regierungsfraktionen waren und sind im Dialog mit den Fraktionen des Sächsischen Landtages, um ein Zustandekommen des ÖRR-Reformstaatsvertrages zu ermöglichen», hieß es aus der Staatskanzlei. Man werbe dafür, dass am Ende die erforderlichen Mehrheiten zur Verabschiedung des Vertrages zustande kommen.

Die Regierungschefs der Länder hatten den Vertrag im März 2025 unterzeichnet. Damit er wie geplant am 1. Dezember in Kraft treten kann, müssen alle Länderparlamente zustimmen. Die meisten haben das bereits getan.

Zahl der Radio- und Fernsehangebote soll sinken

Im Zuge der geplanten Reformen sollen die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland einerseits digitaler werden und sich andererseits stärker von den journalistischen Produkten etwa der Zeitungsverlage abgrenzen. Die Zahl der Radio- und Fernsehangebote soll sinken. Das soll helfen, die Beiträge stabil zu halten. Die Kooperation zwischen den Anstalten soll zunehmen.

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