- Zeit: 17.12.2025, 10:10 Uhr
- Ort: Großenhain
Am Mittwoch ist ein Fahrradfahrer (49) bei einem Unfall an der Einmündung Mozartallee/Poststraße leicht verletzt worden. Das teilte die Polizei mit. Der 49-Jährige fuhr auf dem gemeinsamen Fuß- und Radweg der Mozartallee in Richtung Meißner Straße. Auf der Poststraße fuhr ein 40-Jähriger mit einem VW Passat, der auf die Mozartallee abbiegen wollte. An der Einmündung stießen beide zusammen, woraufhin der Radfahrer stürzte.
Alkoholisierte E-Scooter-Fahrer gestoppt
- Zeit: 17.12.2025, 01:05 Uhr
- Ort: Meißen
Polizisten des Revier Meißen haben zwei alkoholisierte E-Scooter-Fahrer (17, 18) gestoppt. Die Beamten hielten das Duo auf der Großenhainer Straße für eine Kontrolle an. Der 17-Jährige stand mit mehr als 1,8 Promille unter dem Einfluss von Alkohol, der 18-Jährige mit mehr als 1,2 Promille, wie entsprechende Tests ergaben. Die Polizisten veranlassten Blutentnahmen bei den beiden deutschen Staatsangehörigen, fertigten Anzeigen wegen der Trunkenheit im Verkehr und brachten den 17-Jährigen zu seinen Eltern.
Gestohlenes Fahrrad sichergestellt
- Zeit: 18.12.2025, 00:05 Uhr
- Ort: Meißen
Polizisten des Reviers Meißen haben ein als gestohlen gemeldetes Fahrrad sichergestellt. Ein Streifenteam betrat eine Wohnung an der Moritzstraße, um dort eine Vermisste (22) zu suchen. Diese trafen sie an und stellten ebenso mehrere Räder fest, von denen eines in Fahndung stand. Sie stellten das etwa 300 Euro teure Fahrrad sicher und fertigten eine Anzeige wegen Hehlerei gegen den Wohnungsnutzer, einen 45-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Die 22-Jährige übergaben sie in medizinische Betreuung.
Mopedfahrer ohne Fahrerlaubnis
- Zeit: 17.12.2025, 07:30 Uhr
- Ort: Zeithain
Polizisten haben am Mittwoch einen Mopedfahrer (17) gestoppt, dessen Zweirad offensichtlich umgebaut war. Den Beamten fiel eine Betamotor RR auf der B 169 auf. Das als Moped erkennbare Zweirad fuhr offensichtlich schneller als die zugelassenen 45 km/h. Sie stoppten das Moped und kontrollierten den 17-jährigen Fahrer. Dieser konnte keinen Führerschein zum Fahren von Motorrädern vorlegen. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und ermitteln nun wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen des Verstoßes gegen die Abgabenordnung gegen ihn.