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Urteil wegen Mordes am Leipziger Hauptbahnhof rechtskräftig

Der BGH hat ein Urteil zu einem Mord am Leipziger Hauptbahnhof bestätigt. (Archivbild) / Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa
Der BGH hat ein Urteil zu einem Mord am Leipziger Hauptbahnhof bestätigt. (Archivbild) / Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Ein Mann erdrosselt einen anderen an einem Schlafplatz für Obdachlose am Leipziger Hauptbahnhof. Die Verurteilung des Täters wegen Mordes ist jetzt rechtskräftig.

Die Verurteilung eines Mannes wegen Mordes an einem Obdachlosen am Leipziger Hauptbahnhof ist rechtskräftig. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) verwarf die Revision des Angeklagten als unbegründet, wie der BGH mitteilte. 

Das Landgericht Leipzig hatte den damals 25-Jährigen im Januar dieses Jahres zu lebenslanger Haft verurteilt und Sicherungsverwahrung angeordnet. Das Gericht war überzeugt, dass er 2024 einen 43-Jährigen in einem Container am Leipziger Hauptbahnhof mit einem Kabel erdrosselt hat. Er habe aus niederen Beweggründen gehandelt, indem er seine Aggressionen ausleben wollte. 

Die Überprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben, teilte der BGH mit.

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