Der Landkreis Meißen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe berichtet über den aktuellen Arbeitsstand der Jugendhilfeplanung. Ziel ist, sicherzustellen, dass die erforderlichen Angebote ausreichend zur Verfügung stehen und sich an den realen Bedarfen orientieren. Das teilte Landrat Ralf Hänsel in einer Vorlage für den Jugendhilfeausschuss vor.
Die Fortschreibung basiert auf Risiko- und Schutzfaktoren aus fünf Gebietsteams der Kinder- und Jugendbefragung 2024 sowie auf Sekundärdaten, örtlicher Expertise und Praxiserfahrungen. Die frühen Phasen der Planung binden die freien Träger ein. Die Analyse zeigt wiederkehrende Risikocluster: Im Bereich Alkohol- und Drogenkonsum dominierten zustimmende Haltungen zum Konsum, starke Peer-Einflüsse, wahrgenommene Verfügbarkeit und früher Beginn des Konsums. Im familiären Kontext wurden Konflikte, Probleme im Familienmanagement, eine Vorgeschichte von Problemverhalten und elterliche Zustimmung als relevante Risiken benannt. Bei den gleichaltrigen Peers traten antisoziales Verhalten, Anerkennung für Problemverhalten, Peernormen und der Umgang mit Freundinnen und Freunden mit Problemverhalten hervor. Weitere Risiken sind fehlende Bindung zur Schule, soziale Desintegration und geringe Nachbarschaftsbindung.
Schutzfaktoren und Handlungsansätze
Als zentrale Schutzfaktoren wurden über alle Teams hinweg soziale Kompetenzen, moralische Überzeugungen und klare Normen sowie Anerkennung und Gelegenheiten für prosoziale Mitwirkung in Familie, Schule und Wohnumfeld herausgestellt. Vor diesem Hintergrund schlagen die Teams vor, die Planungsschwerpunkte auf die systematische Förderung sozialer Kompetenzen und den Ausbau von Anerkennungs- sowie Beteiligungsgelegenheiten in Schule, Familie und Quartier zu legen.
Zur gezielten Reduktion von Risikofaktoren werden Haltungs- und Normenarbeit bei Problemverhalten, peerbezogene Präventionsmaßnahmen, familienunterstützende Angebote sowie vielfältige Bindungsstrategien empfohlen. Solche Maßnahmen sollen antisoziales Verhalten und Jugenddelinquenz wirksam vermindern, indem sie sowohl präventiv wirken als auch vorhandene Ressourcen stärken.
Als nächster Schritt sind eine vertiefte Bestandsaufnahme und eine Wirkungsprüfung bestehender Angebote vorgesehen. Es wird ein handlungsfeldübergreifender Maßnahmenplan mit Zuständigkeiten, Zeitplan, Ressourcenbedarf und Monitoringvorschlag (Aktionspläne) erarbeitet. Schulen, freie Träger sowie relevante Präventions- und Ordnungsakteure werden systematisch einbezogen.