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Geld für Meißner Inklusionsprojekte

Symbolbild Geld / pixabay stevepb
Symbolbild Geld / pixabay stevepb

Der Landkreis Meißen vergibt jeweils 1.000 Euro an Mikroprojekte zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Antragsschluss ist der 30. April.

Der Landkreis Meißen fördert in diesem Jahr Mikroprojekte zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Gefördert wird ein Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro pro Projekt, um politische und gesellschaftliche Teilhabe lokal zu stärken. Das teilte das Landratsamt mit.

Antragsberechtigt sind Träger der freien Wohlfahrtspflege, Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Vereine und Verbände sowie Gruppen, Initiativen, Privatpersonen und weitere juristische Personen, die Aufgaben im Interesse des Landkreises wahrnehmen. Die Förderung richtet sich gezielt an Vorhaben mit klarem lokalem Bezug. Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung politischer Teilhabe, zur Förderung inklusiver Gemeinwesen sowie kommunale Maßnahmen zur Steigerung der Mobilität von Menschen mit Behinderung. Beispiele sind Inklusionscafés, Selbstverteidigungskurse, Informationsveranstaltungen zu barrierefreien Wahlen und Sensibilisierungsworkshops. Nicht förderfähig sind Baumaßnahmen, der Erwerb unbeweglicher Sachen sowie Fahrzeuge.

Anträge mit den erforderlichen Unterlagen sind bis zum 30. April 2026 postalisch an das Landratsamt Meißen, Kreissozialamt - Behindertenberatung, Postfach 10 01 52, 01651 Meißen zu richten oder per E-Mail an behindertenberatung@kreis-meissen.de. Formulare und Hinweise finden Interessierte unter https://www.kreis-meissen.de/Behindertenberatung.

Unterstützt von:

Privatbrauerei Schwerter Meißen GmbH