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Geflügelpest: 310.000 Legehennen bei Ebersbach müssen getötet werden

Symbolbild Legehennen / pixabay JacLou
Symbolbild Legehennen / pixabay JacLou

Aufgrund eines neuen Ausbruchs im Landkreis Meißen muss der gesamte Bestand an Legehennen getötet werden. Ein schmerzhafter Verlust für den Betrieb.

In weiteren Ställen eines Geflügelbestands in der Gemeinde Ebersbach kam es in den letzten Tagen zum Ausbruch der Vogelgrippe. Die Geflügelpest wurde am Montag erneut festgestellt und am Dienstag durch das Friedrich-Löffler-Institut bestätigt. Unter Einbeziehung zahlreicher Fachleute wurde der Entschluss gefasst, den gesamten Tierbestand zu töten, um eine Weiterverbreitung in der Umgebung zu verhindern. Davon betroffen sind rund 310.000 Legehennen. „Ich bedaure den schweren, aber dringend notwendigen Schritt zur Eindämmung der Vogelgrippe“, so der Meißner Landrat Ralf Hänsel.

 Zum Schutz vor der Aviären Influenza (Geflügelpest) hat das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Meißen am Mittwochabend eine Änderungsverfügung erlassen. Darin hat das Amt die Schutzzone etwa drei Kilometer sowie die Überwachungszone in einem Radius von zehn Kilometern um die Ausbruchsorte neu gefasst. Die Zonen sind im Detail unter http://cardomap.idu.de/lramei/?th=tierseuche einsehbar. Innerhalb dieser Zonen sind wichtige Seuchenbekämpfungsmaßnahmen angeordnet, welche bereits in Kraft traten: von der Anzeigepflicht für tierhaltende Betriebe, einem Verbringungsverbot, der Aufstallungspflicht bis hin zur Einhaltung verschiedener Hygienemaßnahmen. Alle aktuellen Allgemeinverfügungen finden Betroffene auf der Website des Landkreises Meißen www.kreis-meissen.de unter Aktuelles – Bekanntmachungen.

Aufstallungspflicht für Geflügel im gesamten Landkreis

 Darüber hinaus gilt weiterhin eine Aufstallungspflicht für Vögel und Geflügel über 50 Tiere sowie das Verbot von Geflügelausstellungen und -märkten im gesamten Landkreis Meißen.Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt empfiehlt  allen Tierhaltern dringend die Aufstallung aller Vögel – auch bei Beständen mit weniger als 50 Tieren.

 Hinweise für Spaziergänger

Spaziergänger sollten beim Umgang mit Wildvögeln Wachsamkeit walten lassen und Funde von toten oder erkrankten Wildvögeln dem zuständigen Veterinäramt melden. Tote Vögel sollen nicht angefasst werden, auch um eine Verschleppung des Erregers zu verhindern. Geschulte Einsatzkräfte sammeln das Tier ein, das dann an die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen zur Untersuchung eingesandt wird. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Meißen ist unter Telefon 03521 725-3502 oder per E-Mail an lueva@kreis-meissen.de erreichbar.

 Die Aviäre Influenza (von lat. avis, Vogel), umgangssprachlich auch Vogelgrippe oder Geflügelpest genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit. Diese Viren treten in zwei Varianten (gering- oder hochpathogen) und verschiedenen Subtypen auf. Geringpathogene aviäre Influenzaviren verursachen bei Hausgeflügel kaum oder nur milde Krankheitssymptome. Allerdings können diese Viren spontan zu einer hochpathogenen Form (hochpathogene aviäre Influenzaviren, HPAIV) mutieren, die sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt.  

Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Bei Hühnern und Puten können innerhalb weniger Tage bis zu 100 Prozent der Tiere erkranken und sterben. Enten und Gänse erkranken oftmals weniger schwer, die Krankheit führt bei diesen Tieren nicht immer zum Tod und kann bei milden Verläufen gänzlich übersehen werden.

Kranke Tiere scheiden den Erreger mit dem Kot sowie mit Schleim oder Flüssigkeit aus Schnabel und Augen aus. Bei direktem Kontakt stecken sich andere Tiere durch Einatmen oder Aufpicken von virushaltigem Material an. Auch Eier, die von infizierten Tieren gelegt werden, können virushaltig sein. Infektionsquelle können ebenso kranke oder an Geflügelpest verendete Tiere sowie deren Ausscheidungen, insbesondere der Kot sein. Bei Ausbruch der Geflügelpest hat der Gesetzgeber daher unverzügliche Seuchenbekämpfungsmaßnahmen festgelegt.

 

Unterstützt von:

Privatbrauerei Schwerter Meißen GmbH