Das Budapester Stadtgericht hat die non-binäre deutsche Person Maja T. zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt. Richter Jozsef Sos, der das Urteil verlas, sah es als erwiesen an, dass die 25-jährige Person aus der linken Szene in Deutschland an blutigen Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten beteiligt war. Der Verdacht der politischen Einflussnahme und Bedenken wegen der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn überschatteten das Verfahren, das sich über ein knappes Jahr hinzog.
Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dagegen kann noch berufen werden. Es stellt die Straftatbestände der versuchten lebensbedrohenden Körperverletzung sowie der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung fest. Die Strafe könne nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, sagte Richter Sos. Die Staatsanwaltschaft hatte 24 Jahre Gefängnis verlangt, die Verteidigung einen Freispruch.
Angriffe am Rande eines SS-Gedenkens
Rund 20 deutsche und andere mutmaßliche Linksextremisten hatten zwischen dem 9. und 11. Februar 2023 an fünf Stellen der ungarischen Hauptstadt Menschen mit Teleskop-Schlagstöcken, Gummihämmern und Pfefferspray angegriffen, unter ihnen ein deutsches Paar. Von ihren Opfern nahmen die Angreifer an, dass sie am sogenannten «Tag der Ehre» teilgenommen hatten, einem jährlichen SS-Gedenken, das die Behörden in Budapest tolerieren. Bei den meist brutal durchgezogenen Angriffen sollen neun Menschen verletzt worden sein, vier von ihnen schwer.
Die Staatsanwaltschaft warf Maja T. die Beteiligung an zwei dieser Angriffe vor. T. selbst nahm im Prozess zu den Vorwürfen nicht Stellung. In ihrem letzten Wort vor der Urteilsverkündung sagte T.: «Antifaschismus ist die notwendige Selbstverteidigung demokratischer Gesellschaften. (...) Da ist kein Wunsch zu verletzen und zu töten.» Isolationshaft, erniedrigende Zwangsmaßnahmen und Schlafentzug hätten sie zermürben sollen. «Auch ein Mensch braucht das Sonnenlicht.» Sie habe sich aber nicht zermürben lassen, fügte T. hinzu.
Karlsruhe: Auslieferung an Ungarn war rechtswidrig
Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 von Deutschland an Ungarn ausgeliefert worden. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts war die Auslieferung in dieser Form rechtswidrig. Das zuständige Kammergericht, das sie veranlasst hatte, habe die Haftumstände in Ungarn für die non-binäre Person nicht ausreichend geprüft, befand das höchste deutsche Gericht. Die Auslieferung erfolgte laut den Grünen im Sächsischen Landtag entgegen der klaren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einer Nacht- und Nebelaktion mit Amtshilfe sächsischer Behörden.
Valentin Lippmann, innen- und rechtspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag, kritisierte am Mittwoch: "Maja T. dürfte gar nicht in Ungarn inhaftiert sein. Die Entscheidung, Maja T. auszuliefern, war rechtswidrig." Er fordert die Sächsische Staatsregierung auf, sich unverzüglich gemeinsam mit der Bundesregierung mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass Maja T. zumindest zur Verbüßung ihrer Strafe nach Deutschland überstellt wird. "Es gebietet der Respekt vor dem Rechtsstaat, dem Bundesverfassungsgericht und der Menschenwürde, dass sich die Folgen der rechtswidrigen Auslieferung nicht weiter auf die Haftbedingungen von Maja T. auswirken", so Lippmann. Auch die Staatsregierung stehe aufgrund der Amtshilfe sächsischer Behörden bei diesem fortdauernden Justizskandal besonders in der Verantwortung.
Schwache Beweislage im Prozess
Im Verlauf des Prozesses legte die Anklagebehörde wenig Beweise auf den Tisch. Weder Zeugenaussagen noch DNA-Spuren belasteten die angeklagte Person. Die Staatsanwaltschaft argumentierte mit einer Indizienkette, die sich auf das Bildmaterial einer Sicherheitskameras in der Nähe von einem der Tatorte stützte. Auf diesen Bildern sei Maja T. zusammen mit anderen Angreifern zu sehen, hielt die Staatsanwaltschaft fest. Die Verteidigung hielt dem entgegen, dass die Person, die T. gewesen sein soll, sichtlich keine Tatwaffe bei sich gehabt habe.
Ministerpräsident Orban forderte harte Bestrafung
Der Fall hatte in Ungarn für großes Aufsehen gesorgt. Der rechtspopulistische Ministerpräsident Viktor Orban und andere Regierungsmitglieder hatten mehrfach ihre Erwartung nach einer harten Bestrafung geäußert. Orban stufte außerdem die «Antifa-Gruppierung» als Terrororganisation ein. Ein weiterer «Tag der Ehre» mit tausenden Neonazis und Rechtsextremisten als Teilnehmern steht am 14. Februar auf dem Programm. Friedliche Gegendemonstrationen von Antifaschisten, wie sie in den vergangenen Jahren stattfanden, könnten wegen der Terroreinstufung der «Antifa» erstmals unter ein polizeiliches Verbot fallen.
Politiker der deutschen Linken, der Grünen und der SPD hatten bereits zuvor Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens gegen Maja T. angemeldet und fordern wegen der unzulässigen Auslieferung die Rücküberstellung nach Deutschland.
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