Der Medizinische Dienst Sachsen hat im vergangenen Jahr 176 Behandlungsfehler festgestellt. Damit wurde in knapp einem Drittel der begutachteten Fälle (28,7 Prozent) ein entsprechender Fehler registriert, teilte der Medizinische Dienst mit. Insgesamt gab es 614 Fälle, die die Gutachter zu prüfen hatten. Im Jahr 2023 waren noch 200 Behandlungsfehler registriert worden.
Behandlungsfehler in allen Fachbereichen
In 18,4 Prozent wurde von den Gutachtern ein direkter Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und einem gesundheitlichen Schaden registriert. Die Behandlungsfehler kamen in allen Fachgebieten vor: Das Spektrum reichte von Allgemeinmedizin über Orthopädie und Unfallchirurgie, Gynäkologie, Viszeralchirurgie bis hin zur Zahnmedizin.
Die Zahlen zeigten nur einen kleinen Ausschnitt, hieß es. Zahlreiche Fälle blieben nach wie vor unerkannt - etwa, weil sie von Patienten nicht erkannt und deshalb nicht gemeldet wurden. «Unsere Gutachten tragen dazu bei, dass Betroffene den Krankheitsverlauf besser nachvollziehen können und gegebenenfalls Schadenersatzforderungen prüfen können», sagte Fachreferentin Katrin Richter.
Bundesweit stellte der Medizinische Dienst im vergangenen Jahr 3.731 Behandlungsfehler bei Patientinnen und Patienten fest. In drei Viertel der Fälle (76 Prozent) entstand dadurch ein gesundheitlicher Schaden, wie die Gutachter der Krankenkassen in ihrem Jahresbericht mitteilten.
Die Zahlen sind nach Angaben des Medizinischen Dienstes nicht repräsentativ. Sie spiegeln nur einen kleinen Ausschnitt der tatsächlichen Behandlungsfehler wider, da diese in Deutschland nicht zentral erfasst würden. Die Dunkelziffer sei deutlich höher.
Bei einem Verdacht können sich Patientinnen und Patienten an ihre Krankenkasse wenden, die dann entsprechende Expertengutachten beim Medizinischen Dienst in Auftrag gibt. Kosten entstehen den Patienten dadurch nicht.
Fehler verursachen neben Leid auch hohe Zusatzkosten
Behandlungsfehler verursachen nicht nur Leid bei den geschädigten Patientinnen und Patienten, sie haben auch gesundheitsökonomische Auswirkungen auf die Versorgung: Denn nach einem Behandlungsfehler können Nachuntersuchungen und weitere Eingriffe bis hin zu erneuten Operationen notwendig werden. Zudem können Kosten durch Arbeitsausfälle, Invalidität oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
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