Im Dresdner Norden haben neue Untersuchungen des Umweltamtes eine deutliche Belastung durch sogenannte „Ewigkeitschemikalien“ PFAS ergeben. Diese Stoffe, die sich kaum abbauen und lange in der Umwelt verbleiben, wurden im November 2025 in Gewässern, Sedimenten und Brunnen erneut überprüft. Ziel war es, die Belastung genauer zu erfassen und bestehende Schutzmaßnahmen bei Bedarf auszuweiten.
Belastungsschwerpunkte
Besonders betroffen sind der Ziegeleiteich und der Ziegeleiteichgraben. Dort wurden PFAS-Konzentrationen von über 1 µg/l im Oberflächenwasser und im Sediment nachgewiesen. Auch Brunnen im direkten Umfeld zeigen Belastungen im Grundwasser. Weitere, wenn auch geringere Befunde liegen für den Seifenbach, den Brueghel-Teich, den Dornbuschgraben sowie die Teichkette Weixdorf vor. In anderen untersuchten Gewässern bewegen sich die Werte im Nanogramm-Bereich. Nach aktuellem Kenntnisstand handelt es sich um ein örtlich begrenztes Schadensbild. Die Ursachen werden schrittweise durch weitere Untersuchungen ermittelt.
Allgemeinverfügung zum Schutz von Mensch und Umwelt
Auf Grundlage der Ergebnisse wird das Umweltamt die erlaubnisfreie Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser im Umfeld der besonders belasteten Gewässer untersagen. Ziel ist es, gesundheitliche Risiken durch den Verzehr von Nutzpflanzen, die mit belastetem Wasser bewässert wurden, zu vermeiden und zugleich schädliche Bodenveränderungen zu verhindern. Wo keine Grenz- oder Orientierungswerte überschritten sind, bleibt die Nutzung von Böden und Gewässern möglich.
Gesundheitliche Bewertung
Eine akute Gefährdung für die Bevölkerung besteht derzeit nicht. Langfristig können erhöhte PFAS-Konzentrationen jedoch gesundheitliche Folgen haben: Sie reichern sich im Körper an und können unter anderem Cholesterinwerte erhöhen, die Nierenfunktion beeinträchtigen, Schilddrüsenhormonspiegel verändern und das Risiko für bestimmte Krebserkrankungen steigern. Die EU diskutiert deshalb ein umfassendes Verbot, einzelne Substanzen sind bereits untersagt.
Nutzung von Badestellen und Brunnen
Das Waldbad Weixdorf ist nach aktueller Risikobewertung weiterhin nutzbar. Die Belastung liegt deutlich unter den kritischen Werten des Ziegeleiteichgrabens. Vereinsgebundener Wassersport bleibt ebenfalls möglich.
Für private Brunnen gelten neue Pflichten: Nach der Trinkwasserverordnung müssen Eigenversorgungsanlagen künftig jährlich auch auf PFAS-20 untersucht werden. Werden Grenzwerte überschritten, ist dies dem Gesundheitsamt zu melden. Eigentümer sind verpflichtet, die Ergebnisse bis spätestens 31. Dezember 2026 vorzulegen. Das Gesundheitsamt stimmt sich dazu mit dem Sozialministerium und weiteren Stellen ab.
Hintergrund und bisherige Maßnahmen
Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie hatte bereits erhöhte PFAS-Werte in Klotzsche und Weixdorf festgestellt. Daraufhin weitete die Stadt ihre Messungen aus. Erste Schutzmaßnahmen folgten:
- Im Juni 2025 wurde Brunnenwasser im Umfeld des Ziegeleiteichs untersucht und die Nutzung als Trinkwasser untersagt.
- Im Oktober 2025 zeigte die Untersuchung von Spiegelkarpfen im Waldbad Weixdorf zu hohe Belastungswerte. Das Angeln im Ziegeleiteich wurde verboten.
- Auch bei Fischen im Waldbad Weixdorf wurden Grenzwerte überschritten, weshalb deren Inverkehrbringen untersagt wurde.
Rechtliche Grundlagen
Ab dem 12. Januar 2026 gilt bundesweit ein Grenzwert von 0,1 µg/l für die Summe aus 20 PFAS-Substanzen („PFAS-20“). Ab 2028 tritt zusätzlich ein Grenzwert für vier besonders kritische Substanzen („PFAS-4“) in Kraft, der bei 0,02 µg/l liegt.
Ausblick
Das Umweltamt weitet die Messungen weiter aus, um Ursachen und Ausmaß der Belastung zu klären. Erst danach können geeignete Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen festgelegt werden. Die Öffentlichkeit wird fortlaufend informiert, in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden des Freistaates Sachsen.